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Ihre Rechte als Geschädigter im Kfz Schadensfall

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Für eine Schadenaufnahme sind wir vor Ort für Sie da und erstellen Ihnen ein unabhängiges Gutachten.

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Rechte als geschädigter Kraftfahrzeughalter

Der Bundesgerichtshof hat mit BGB § 249 Abs. 2 entschieden, dass grundsätzlich die Haftpflichtversicherung die Kosten für das Schadengutachten zu erstatten hat.

Nach einem Unfall in Hamburg haben Sie als Geschädigter folgendes Recht:

  • Sie haben grundsätzlich das Recht fiktiv nach dem Schadengutachten abzurechnen.
  • Die freie uneingeschränkte Werkstattwahl Ihres Vertrauens steht Ihnen zu.
  • Als Geschädigter haben Sie dem freien unabhängigen Sachverständigen auch das Recht auf einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl.